Datenschutz im Handwerk

Die Handwerkskammer in Deutschland empfehlen Betrieben eine Liste der Besucher während der Corona-Krise zu führen. Diese Liste ist bislang nicht zwingend vorgeschrieben, außer für Gastronomie und Friseurgewerbe.

Wir empfehlen unseren Kunden hier eine Auslage mit uns gemeinsam zu besprechen und auf die Rechtsgrundlagen und Pflichten des Betriebes hinzuweisen.

Fragen bitte an datenschutz@tc-unix.de stellen

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